Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 300,00 EUR der Zustimmung des Gesamtvorstandes bedarf.