Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf.