Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Er ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 250,00 € die Zustimmung des Gesamtvorstandes einholen muss.