Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertreten Vorsitzenden und aus mindestens einem und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein und im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.