Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht ist beschränkt auf die Beantragung und Abrechnung von Projekten sowie den Abschluss von Verträgen, die dem Finanzcontrolling, dem Qualitätsmanagement sowie der Absicherung der infrastrukturellen und technischen Leistungsfähigkeit des Vereins dienen.