Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes dieser Vorstandsmitglieder allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass der Vorstand zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.