Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die erste Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten.