| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass es für Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |