| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Kreisvorsitzenden, den stellvertretenden Kreisvorsitzenden, den Schriftführer und den Schatzmeister.
Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. |