| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vedrtretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam vertreten. |