| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal zwei Vorsitzenden, dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Ist nur ein Vorsitzender gewählt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind zwei Vorsitzende gewählt, vertreten sie den Verein gemeinsam. |