| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer. Die Vertretungsbefugnis hat der Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem Stellverteter, der Stellvertretende Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem Kassierer oder der Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem Kassierer. |