| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 2, höchstens 4 Vorstandsmitgliedern. Der Verein wirdgerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |