Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzende, den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.