| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten sowie dem ersten und zweiten Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei eines der beiden Mitglieder der Präsident sein muss. |