Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Mitgliederbetreuer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den erste Vorsitzende oder den zweite Vorsitzende jeweils allein oder durch den Kassenwart, den Mitgliederbetreuer und den Schriftführer gemeinsam vertreten.