| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ErstenVorsitzenden, dem Ersten Stellvertretenden Vordsitzenden/ Schriftführer und dem Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden/ Kassenwart Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abzuschließen. |