Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 1000 EUR der gemeinschaftlichen Vertretung der Vorstandsmitglieder bedarf.