Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei oder drei Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden und einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.