| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1 Vorsitzenden (Präsident), dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsident), dem Jugendwart, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem beauftragten für internationale Beziehungen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |