Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.