| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. |