| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu sechs Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den Schatzmeister oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |