Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestes 5 Mitgliedern und maximal 9 Mitgliedern, darunter dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder einen der Vizepäsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.