Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam.