Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Künstlerischen Leiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Künstlerischen Leiter jeweils allein vertreten. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften ab 10.000,00 Euro der Vorsitzende und der Künstlerische Leiter gemeinsam vertreten und von mehr als 25.000,00 Euro es der Mitwirkung eines dritten Vorstandsmitgliedes bedarf.