Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen jeweils ein Vorstandsmitglied der Stellvertretende Vorsitzende oder der Kassewart sein muss. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.