Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten, wenn und soweit ein oder zwei Vorstandsmitglieder bestellt worden sind. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.