Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, ein oder zwei geschäftsführenden Vorständen, einem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende ist stets einzelvertretungsberechtigt. Die geschäftsführenden Vorstände vertreten den Verein zu zweit oder jeweils gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied.