Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000,00 Euro wird der Verein vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.