Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Immobiliengeschäften (Käufe, Verkäufe, Pacht- und Mietsachen), Aufnahme von Krediten und Investionsvorhaben über 25000,00 € wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.