Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.