Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von über 200,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.