Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 DM ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen