Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 20.000,00 Euro wird der Verein durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.