Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.