Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 DM belasten, insbesondere Grundstücksverträge, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.