Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem oder mehreren Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Jugendleiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils allein vertreten, im übrigen vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.