Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Leiter der Gemeinschaft und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Leiter allein oder die Stellvertreter gemeinsam vertreten.
Bei Grundstücksgeschäften ist die Zustimmung von 2/3 der in der Gemeindeversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.