Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Gesamtleiter und dem Stellvertretenden Leiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den Stellvertreter oder den Schatzmeister jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.