Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 4 Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften ab 1.000,00 Euro vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vetreter Dritter abschließen.