Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 3000,00 € der schriftlichen Zustimmung des Beirates bedürfen.