Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 300,00 € der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bedarf.