Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 10.000,- DM belasten, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.