Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Hauptmann, dem 2. Hauptmann und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich durch den 1. oder 2. Hauptmann gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten. Außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.