Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zur 3 weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.