| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden allein.
Der 2. Vorsitzenden ist nur dann alleinvertretungsberechtigt, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. |