Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vositzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und drei bis sechs weitere Mitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.