Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden bis zu drei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Der Verein wird außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein und gerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen der Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.