Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende besitzen Einzelvertretungsbefugnis. Der Schatzmeister vertritt gemeinschaftlich mit dem Vositzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.